Wien führt neue Flächenwidmung für geförderten Wohnbau ein

Die Wiener Stadtregierung versucht mit einer neuen Flächendwidmungs-Kategorie gegen die steigenden Preise ankämpfen und Wohnen in Wien damit auch günstiger zu machen. Um leistbares Wohnen weiterhin zu ermöglichen, wird es daher maßgebliche Neuerungen bei der Widmungskategorie „geförderter Wohnbau“ in der Wiener Bauordnung geben.

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„Es geht bei der Kategorie ‚geförderter Wohnbau‘ darum, in Wien noch mehr geförderten Wohnbau zu errichten und die Wohnbauleistung der Stadt weiter voranzutreiben. Gleichzeitig sind strengere gesetzliche Bestimmungen notwendig, um weiter wirksam gegen Spekulation vorzugehen.“

Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal

Die Widmung „geförderter Wohnbau“ geht künftig mit folgenden Verpflichtungen einher:

  • Die Grundkosten im geförderten Wohnbau werden ausdrücklich im Wohnbauförderungsrecht mit 188 Euro pro Quadratmeter oberirdischer Bruttogrundfläche limitiert. Auf Förderungsdauer (40 Jahre) soll dieses Grundkostenlimit eingefroren und die Wohnungen sollen weder gewinnbringend vermietet noch veräußert werden können.
  • Im Grundbuch eingetragenes Veräußerungsverbot der Wohnungen: Die Stadt Wien muss im Fall eines Verkaufs ihre Zustimmung geben.
  • Es soll sichergestellt werden, dass die Käuferin beziehungsweise der Käufer der Wohnung durch einen Weiterverkauf keinen Spekulationsgewinn erwirtschaftet. Zudem darf die Wohnung nur im Sinn des Förderungsrechtes weitervermietet werden (im Jahr 2018 zu 4,87 Euro pro Quadratmeter). Das Veräußerungsverbot erstreckt sich auf die Zeit der Förderdauer.
  • Die gewinnoptimierte Veräußerung soll überdies durch Übernahme der Kaufpreisbildungsvorschrift nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz verhindert werden.

Quelle:
www.wien.gv.at