Entlastung beim Erwerb von Wohneigentum

Die Bundesregierung hat eine temporäre Maßnahme zur Förderung des Immobilienerwerbs beschlossen. Derzeit entfällt die Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr für Immobilien mit einer Bemessungsgrundlage von bis zu 500.000 Euro.

Staffelung der Gebührenbefreiung

Für Immobilien mit einem Kaufpreis zwischen 500.000 Euro und zwei Millionen Euro gelten weiterhin die regulären Eintragungsgebühren. Wird die Bemessungsgrundlage von zwei Millionen Euro überschritten, entfällt die Gebührenbefreiung vollständig.

Zeitliche Befristung der Regelung

Die neue Regelung betrifft Immobilienkäufe nach dem 31. März 2024. Der Eintragungsantrag muss zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2026 beim Grundbuchsgericht eingereicht werden. Damit ist die Maßnahme auf zwei Jahre befristet.